Eheschließungen
Sag` einfach "Ja"!
Der Tag der Eheschließung ist die Krönung einer jeden Liebe und markiert gleichzeitig den Beginn eines neuen gemeinsamen Lebensabschnittes. Dieser Tag wird häufig mit der ganzen Familie oder aber auch im kleinsten Kreise gefeiert. Bevor jedoch gefeiert werden kann, muss zunächst rechtsverbindlich die Ehe eingegangen werden. Dazu sind einige Schritte im Vorfeld notwendig, zu denen wir Ihnen einige hilfreiche Informationen geben möchten.
Entscheiden Sie zunächst, wo Sie heiraten möchten. Wollen Sie in dem Ort getraut werden, an dem mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat (das können der Haupt- oder der Nebenwohnsitz sein), suchen Sie das dafür zuständige Standesamt auf. Dieses müssen Sie auch aufsuchen, wenn Sie an einem Ort heiraten wollen, an dem keiner der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Im Standesamt melden Sie zunächst Ihre Ehe an. Der Standesbeamte wird Sie fragen, wo Sie getraut werden wollen und erteilt dem Standesamt an Ihrem Wunschort eine Ermächtigung.
Übrigens hat die Anmeldung der Eheschließung eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten.
Sie haben sich entschieden und wollen in Kremmen oder in einem unserer Ortsteile "Ja" sagen? Wunderbar, dann vereinbaren Sie mit dem Kremmener Standesamt unter 033055-99830 einen Termin bei Frau Stahl zu einem persönlichen Gespräch! Nun können das genaue Datum, Uhrzeit und weitere Details besprochen werden.
Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags möglich, auf Wunsch selbstverständlich auch an Sonnabenden.
Das Projekt "Ehe & Familie" benötigt einen Namen!
Der Gesetzgeber lässt Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens. Dennoch will die Wahl gut überlegt sein, denn Ihr Name sind Sie!
Die Ehegatten können bestimmen, einen gemeinsamen Familiennamen, den "Ehenamen", zu führen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname einer der beiden Verlobten bestimmt werden.
Seit dem Jahr 2004 ist es zudem zulässig, einen Namen als Ehenamen zu wählen, den keiner der beiden Verlobten als Geburtsnamen trug, z.B. den Ehenamen einer Vorehe.
Sie können, wollen oder müssen sich nicht für einen Ehenamen entscheiden!? Jeder Ehegatte kann seinen Namen zum Zeitpunkt der Eheschließung weiterhin führen. Sie geben in diesem Fall keine Erklärung zum Ehenamen ab.
Gut zu wissen: die Erklärung zum Ehenamen kann nachgeholt werden, Fristen gibt es dafür nicht.
Eine weitere Alternative: der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann den Namen der Partnerin oder des Partners seinem eigenen Namen voranstellen oder anfügen. Auch diese Namenserweiterung ist zu jedem Zeitpunkt nach einer Eheschließung noch möglich.
Drum prüfe wer sich ewig bindet, zuvor auch die Rechtsgrundlagen:
Notwendige Unterlagen
Hier haben wir für Sie eine Übersicht mit notwendigen Unterlagen erarbeitet. Jede Eheschließung ist individuell und genauso individuell sind die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen. Was Sie jedoch immer benötigen sind:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
eine Meldebescheinigung (diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
Diese weiteren Unterlagen benötigen Sie, wenn
ein oder beide Verlobte bereits schon einmal verheiratet waren, sind die Eheurkunden dieser Vorehen vorzulegen
eine Vorehe geschieden wurde; hier müssen Sie das Scheidungsurteil vorlegen, welches die Aufhebung der Vorehe belegt
ein Partner aus einer Vorehe verstorben ist; in diesem Fall müssen Sie die entsprechende Sterbeurkunde vorlegen, welche die Aufhebung der Vorehe belegt
Wenn Sie nicht sicher sind und Sie Fragen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Standesamt. Man wird Sie umfassend beraten, vor allem wenn
eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
Sie bereits gemeinsame Kinder haben
Kosten
Ja, eine Hochzeit kann ins Geld gehen...
Für Kleid, Party, Fotos und Kutsche kann man beliebig viel Geld ausgeben.
Auch die Eheschließung durch die oder den Standesbeamtin/-en verursacht Kosten, wenn auch vergleichsweise gering.
Wie viel, zeigt Ihnen diese Übersicht:
Die unten stehende Gebührentabelle ist als nicht abschließend anzusehen. Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können variieren.
Anmeldung der Eheschließung: 51,00 Euro
Eheschließung im Rathaus, innerhalb der Öffnungszeiten: 45,00 Euro
Eheschließung im Rathaus, außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 Euro
Eheschließungen außerhalb des Rathauses, innerhalb der Öffnungszeiten: 120,00 Euro
Eheschließungen außerhalb des Rathauses, außerhalb der Öffnungszeiten: 150,00 Euro
Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden jeweils 15,00 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung jeweils 5,00 Euro
Heiraten in Kremmen
Die Stadt Kremmen unterhält neben dem Trauzimmer im Rathaus auch ein Trauzimmer in der Museumsscheune. Darüber hinaus werden an folgenden Standorten Eheschließungen angeboten, wenn die Kapazitäten des Standesamtes sowie die des jeweiligen Unternehmens dies zulassen:
Schloss Ziethen im OT Groß-Ziethen
SeeLogde im OT Kremmen, am Kremmener See
Hotel & Spa Sommerfeld im OT Sommerfeld, Nähe Beetzer See
Alter Dorfkrug Staffelde im OT Staffelde
Lindas Pension im OT Amalienfelde