Schiedsstelle der Stadt Kremmen
Die Kremmener Schiedsstelle ist aktuell nicht besetzt.
Im Rahmen einer Amtshilfe wird die Stadt Kremmen daher von der Gemeinde Oberkrämer unterstützt.
Wer die Dienstleistung der Schiedsstelle in Anspruch nehmen will oder muss, kann sich daher zunächst an Herrn Hardel und Frau Terton-Golle wenden.
Nutzen Sie dazu bitte folgende Kontaktdaten:
Karl-Heinz Hardel
Grizzlybärweg 8a
16727 Oberkrämer OT Bärenklau
Tel: 0151 202 38 108
E-Mail:
Frau Kristina Terton-Golle
Tel: 0162 938 03 25
Streitigkeiten müssen nicht immer vor den Gerichten ausgetragen werden!
Gemeindliche Schiedsstellen sind Einrichtungen, die bei Streit- und Konfliktfällen des alltäglichen Lebens ein Schlichtungsverfahren anbieten. Die Schiedspersonen entscheiden nicht, sie fällen kein Urteil, sondern vermitteln zwischen den streitenden Parteien nach dem Prinzip: „Schlichten statt Richten“. Beim Schiedsverfahren gibt es daher keine Verlierer und der Rechtsfrieden lässt sich schnell und kostengünstig wiederherstellen.
Die Aufgaben der Schiedsstelle in Kremmen werden von zwei Schiedspersonen wahrgenommen.
Diese werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Es werden aktuell Schiedspersonen gesucht, Details zu ihren Aufgaben erfahren Sie hier:
20240730_Aufruf_Schiedsperson.pdf (verwaltungsportal.de)