Bürgermeisterwahl
Briefwahlunterlagen beantragen
Wer zu den am 22. September 2024 stattfindenden Wahlen zum 08. Landtag des Landes Brandenburg und der Bürgermeisterwahl der Stadt Kremmen nicht persönlich wählen gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und seine Stimmen schon vorher abzugeben. Voraussetzung ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreiben bzw. des Personalausweises.
Briefwahlanträge, die bis Mittwoch, den 18.09.2024, per Post gestellt werden und an Ihre Wohnanschrift Versand werden, kommen bis spätestens Sonnabend 21.09.2024 bei Ihnen an.
Bei allen später eingehenden Anträgen kann eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht gewährleistet werden.
Daher bitten wir alle Kurzentschlossenen, Briefwahlanträge direkt im Wahlbüro des Rathauses zu beantragen und abzuholen bzw. die Briefwahl gleich vor Ort vornehmen.
Sollte der Haupteingang verschlossen sein, klingeln Sie beim Ordnungsamt.
Das Wahlamt hat diesbezüglich gesonderte Öffnungszeiten:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Alle Wahlbriefe, die bis Sonntag, den 22.09.2024, 18.00 Uhr, in den Hausbriefkasten der Stadt eingeworfen werden, werden dem zuständigen Briefwahllokal übergeben.
Bürgermeisterwahlen finden in 2024 statt !!!
Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters der Stadt Kremmen endet im März 2025. Nach den kommunalrechtlichen Vorgaben ist deshalb durch die Rechtsaufsichtsbehörde ein Wahltermin zu bestimmen, der innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit des Bürgermeisters liegen soll. Hier handelt es sich um eine Soll Vorschrift. Daher sind Abweichungen möglich, um mit einer Zusammenlegung von Wahlen eine höhere Wahlbeteiligung zu erhalten.
Der Landrat des Landkreises Oberhavel hat den Termin für die Wahl der/des Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters in der Stadt Kremmen
auf Sonntag, den 22. September 2024
und für eine mögliche Stichwahl
auf Sonntag, den 13. Oktober 2024
festgesetzt.
Ergebnisse der Bürgermeisterwahl in Kremmen 2016
Weil dem endgültigem Ergebnis zufolge kein Kandidat die notwendige Mehrheit erreicht hatte, wurde eine Stichwahl erforderlich.
Bekanntmachung: Endgültiges Ergebnis der Stichwahl am 27.11.2016