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Feuerwehr Stadt Kremmen

 

Die Feuerwehr der Stadt Kremmen ist eine Freiwillige Feuerwehr und besteht aus 3 Einheiten an 5 Standorten.

Die Feuerwehr ist in 3 Löschzüge (LZ) gegliedert: − LZ 1 Kremmen − LZ 2 Beetz/Sommerfeld − LZ 3 Staffelde/Groß-Ziethen/Flatow.

 

Die Feuerwehr nimmt im gesamten Einsatzgebiet alle Aufgaben des Abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahr. Die Zahl der aktiven Kräfte beträgt rund 130 Kameradinnen und Kameraden. Die Feuerwehr unterhält mehrere Einheiten der Jugendfeuerwehr.

 

  • Die Stadtwehrführung setzt sich aus einem Stadtwehrführer und einem Stellvertreter zusammen, die für jeweils 6 Jahre berufen werden und ebenfalls ehrenamtlich tätig sind. Innerhalb der Einheiten sind die Löschzugführer mit ihren Stellvertretern verantwortlich.

  • Die Jugendfeuerwehrarbeit wird zentral über einen Stadtjugendwart und einen Stellvertreter verantwortet. Innerhalb der Einheiten sind Jugendwarte eingesetzt.

  • Die Schnittstelle zwischen Feuerwehr und Verwaltung wird über den Sachbearbeiter Brandschutz sichergestellt.

  • Die Fortbildung erfolgt in der Regel wöchentlich am jeweiligen Standort der Ortsfeuerwehr.

  • Die Feuerwehrgrundausbildung wird zentral auf Stadtebene organisiert, teilweise in Kooperation mit umliegenden Kommunen.

  • Weiterführende Lehrgänge, wie Atemschutz und Maschinist, werden auf Kreisebene durchgeführt. Es erfolgt eine dezentrale Durchführung in Feuerwehrhäusern der Ämter und Gemeinden des Landkreises Oberhavel.

  • Die Wartung und Pflege der Einsatzfahrzeuge und der Ausrüstung erfolgt über das Feuerwehrtechnische Zentrum (FTZ) mit Sitz in Gransee. Atemschutzgeräte, Masken und Schläuche werden durch dieses gewartet, geprüft und instandgesetzt. Der Tausch erfolgt über Mitarbeitende des Landkreises Oberhavel in Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Gerätewart der Stadt Kremmen.

  • Die Alarmierung erfolgt über die integrierte Regionalleitstelle NordOst mit Sitz in Eberswalde. Alle Einsatzkräfte werden über digitale Meldeempfänger (DME) alarmiert, in den Ortsteilen Beetz Sommerfeld, Staffelde und Flatow zusätzlich per Sirene. Darüber hinaus erfolgt eine softwaregestützte Alarmierung über die Mobiltelefone der Einsatzkräfte („Handyalarmierung“).

  • Die Stadt Kremmen wird gemäß „Konzeption Stützpunktwehren des Landes Brandenburg“ als Stützpunktfeuerwehr bei der Beschaffung von Einsatztechnik (z.B. Fahrzeuge) durch Fördermittel vom Land Brandenburg unterstützt.

  • Zu Einsätzen auf die Bundesautobahnen 10 und 24 wird immer der Löschzug 1 (Kremmen) alarmiert, zu bestimmten Alarmstichworten oder Zeitbereichen auch der Löschzug 3 (Staffelde/Groß-Ziethen/Flatow).

 

 

Unterteilung der Löschzüge:

 

Löschzug 1: Feuerwehr Kremmen

Löschzug 2: Feuerwehr Beetz/Sommerfeld

Löschzug 3: Feuerwehr Staffelde/Groß-Ziethen/ Flatow

 

 

Die Führung der Feuerwehr Stadt Kremmen:

 

Stadtwehrführer:           Oliver Fritz

Stellvertreter:                 John Wehden

 

Stadtjugendwart:           Jana Saalmann

stellv. Stadtjugendwart: Carsten Petsch, Michael Krause

 

 

Löschzug 1 Kremmen

Löschzugführer:              Norman Bonowski

Stellvertreter:                  Alexander Bordt

 

Löschzug 2 Beetz/Sommerfeld

Löschzugführer:               Sven Militsch

Stellvertreter:                   Jan Ebel, Holger Hentschel, Domenik Kubusch

 

Löschzug 3 Staffelde/Groß-Ziethen/ Flatow

Löschzugführer:               John Wehden

Stellvertreter:                   Patrick Wittig, Steffen Jänecke

 

 

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hier geht´s zum Aufnahmegesuch der Freiwilligen Feuerwehr_beschreibar und der Datenschutzerklärung zum Aufnahmegesuch

 

 

 
Feuerwache Kremmen

Löschzug 1

Wache Kremmen

Straße der Einheit 2 a

16766 Kremmen

 

Fahrzeug

Fahrgestell

Besatzung

Baujahr

Funkrufname

Einsatzleitwagen (ELW)

VW

4

2014

Florian OHV 10/11-1

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF)

MAN

9

2017

Florian OHV 10/43-1

Tanklöschfahrzeug (TLF-W BB)

Tatra

3

2022

Florian OHV 10/24-1

Vorausrüstwagen (VRW)

VW

4

2016

Florian OHV 10/50-1

Drehleiter mit Korb (DLK 23/12)

Scania

3

2020

Florian OHV 10/33-1

Rettungsboot

 

-

 

Florian OHV 10/88-1

Mannschaftstransportwagen (MTW)

Mercedes-Benz

8

2017

Florian OHV 10/19-1

Gerätehaus Beetz
Gerätehaus Sommefeld

Löschzug 2

Wache Beetz/Sommerfeld

Dorfstraße 53

16766 Kremmen OTSommerfeld

 

Fahrzeug

Fahrgestell

 

Baujahr

Funkrufname

Löschgruppenfahrzeug (LF 10)

Mercedes-Benz

9

2012

Florian OHV 10/42-2

Löschgruppenfahrzeug

(LF 20 KatS)

MAN

9

2021

Florian OHV 10/42-3

Vorausrüstwagen (VRW)

Mercedes-Benz

4

2011

Florian OHV 10/50-2

Gerätehaus Staffelde

Löschzug 3

Wache Staffelde/Groß-Ziethen/Flatow

Nauener Chaussee 14b

16766 Kremmen OT Staffelde

 

 

Fahrzeug

Fahrgestell

 

Baujahr

Funkrufname

Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6)

MAN

9

2002

Florian OHV 10/42-1

Tanklöschfahrzeug (TLF-4000)

MAN

6

2014

Florian OHV 10/24-2

Tragkraftspritzenfahrzeug

(TSW-W)

MAN

6

2012

Florian OHV 10/48-1

Freistellung & Lohnausfall

Wir möchten uns bei allen Arbeitgebern ganz herzlich dafür bedanken, dass sie ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die vielfältigen Einsätze in der Feuerwehr freistellen. Alle Arbeitgeber können stolz darauf sein, dass ihre Mitarbeiter aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Qualifikation an Einsätzen teilnehmen. Einsatzkräfte und Arbeitgeber leisten so einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung.

 

Im Zusammenhang mit der Freistellung von Einsatzkräften kommen immer wieder Fragen auf. Im folgenden möchten wir mit der Beantwortung dieser Fragen Aufklärungsarbeit leisten.

 

Besteht ein gesetzlicher Freistellungsanspruch der Feuerwehrangehörigen gegenüber dem Arbeitgeber?

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind für die Zeit der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen von der Arbeits- oder Dienstleistungsverpflichtung und, soweit es die Einsatzleitung für erforderlich hält, für einen angemessenen Zeitraum davor und danach freizustellen.

§ 27 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG

 

Wie lange kann die Freistellung dauern?

Die Einsatzleitung oder der Ausbildungsleiter hat für die Dauer des jeweiligen Freistellungszeitraumes nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, inwieweit eine Freistellung für angemessene Vorbereitungs- und Erholungsphasen vor und nach der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen notwendig erscheint.

 

Ist das Gehalt während des Einsatzes/der Ausbildung fortzuzahlen?

Ja. Der Feuerwehrangehörige erhält vom Arbeitgeber seine Vergütung fortgezahlt. Denn ihnen dürfen durch den Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen

§ 27 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG

 

Bekomme ich als Arbeitgeber die fortgezahlte Vergütung erstattet?

Der Ersatz für Verdienstausfall richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst und wird für höchstens 10 Stunden je Tag gewährt. Der Fortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich auch auf Zulagen und sonstige Nebenleistungen, wenn der Arbeitnehmer diese bei Arbeits- oder Dienstleistung erhalten hätte und diese Lohnbestandteil sind (also nicht Aufwendungen decken sollen, die durch besondere Leistungsumstände entstehen).

 

Bekomme ich als Selbständiger meinen eigenen Verdienstausfall erstattet?

Ja, jedoch nur bis zu einer Obergrenze.

Einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der nicht Arbeitnehmer ist, können höchstens 35 Euro für jede angefangene Stunde als Entschädigung für ergangenen Verdienstausfall erstattet werden.


Von wem bekomme ich die Zahlung und wo muss ich den Antrag stellen?

Die Zahlung erfolgt auf Antrag durch die Stadt kremmen.

Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die an Ausbildungslehrgängen der Landesfeuerwehrschule oder anderen zentralen Ausbildungsveranstaltungen des Landes teilnehmen, wird der Verdienstausfall vom Land erstattet.

 

Hier geht´s zum Antrag: Antrag Lohn- und Gehaltsfortzahlung FFW