© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite
 

Volksbegehren

Kremmen 07.04.2022

 

Das Volksbegehren zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge endet bald.

 

Noch bis zum 11. April 2022 können abstimmberechtigte Bürger die „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für, Sandpisten‘“ unterstützen.

Deshalb empfehlen wir die kurzfristige Unterstützung der Initiative bis zum 11. April 2022, 16:00 Uhr, ab sofort durch persönliche Eintragung in den ausliegenden Eintragungslisten:

 

Stadt Kremmen, Zimmer 103, Am Markt 1, 16766 Kremmen

Freitag, den 08.04.2022 von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Samstag, den 09.04.2022 nur Rufbereitschaft briefliche Abstimmung

Montag, den 11.04.2022 von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

TouristenInformationsPunkt (TIP), Scheunenweg 49, 16766 Kremmen

Samstag und Sonntag 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Am Samstag, den 09.04.2022 wird Ihnen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die briefliche Abstimmung eine Mitarbeiterin in Rufbereitschaft zur Verfügung stehen. Sollten Sie unbedingt briefliche Abstimmungsunterlagen benötigen, rufen Sie unter der Telefonnummer 0173-2171174 an. Hier ist mit einer Wartezeit von mind. 15 Minuten zu rechnen.

 

Ihr Abstimmungsleiter Sebastian Busse

 

 

2021 "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für `Sandpisten´"

 

 

Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „,Sandpisten‘“

Die Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“    hier die Bekanntmachung Sandpisten

 

Hinweis: Auch außerhalb der regulären, sowie aktuell aufgrund der Coronapandemie eingeschränkten, Öffnungszeiten ist die Eintragung mittels Terminvereinbarung (unter 033055-99833 und 99832) während der üblichen Arbeitszeiten der Verwaltung
möglich.

 

 

Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung

 

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden.

Formular zur Beantragung eines Eintragungsschein

Abstimmungsbehörde ist die Stadt Kremmen, Am Markt 1 16766 Kremmen

 

Den Antrag senden Sie bitte per Mail an:

 

 

 

 

 

2016  „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“
 

2016  „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ 

 

2015  „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“.

 

 

 

 

 

Ergebnisse aller in Brandenburge bearntragten Volksbegehren finden Sie hier: