Öffentliche Auslegung
1. Bekanntmachungen gemäß Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Dezeit gibt es keine aktuellen Bekanntmachungen.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß Paragraph 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Information
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Pragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung zu informieren.
Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.
Die frühzeitige Beteiligung kann zum Beispiel in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig bekannt gemacht.
Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.
Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß Paragraph 1 Absatz 7 BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.
Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.
Aktuelle Öffentliche Auslegungen
Folgende Bauleitpläne liegen derzeit bei der Stadt Kremmen gemäß Paragraph 3 Absatz 1 oder Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Einsicht bereit:
Auslegungsunterlagen zum Bebauungsplan Nummer 91 „Löwenberger Weg/Triftweg" im Ortsteil Sommerfeld
Aktuell sind keine Auslegungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz verfügbar.
3. Beteiligung der Öffentlichkeit an Einziehungen/Teileinziehungen nach Paragraph 8 Brandenburgisches Straßengesetz
Derzeit liegen keine Ankündigungen aus.
4. Veröffentlichung Verkehrskonzept Altstadt und Scheunenviertel in Kremmen, Stadtverordnetenversammlung-Beschluss vom 09.12.2021