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Flächennutzungsplan - FNP

Der Flächennutzungsplan "Kremmen 2040", bestehend aus der Planzeichung im Maßstab 1:15.000 in zwei Blättern (Blatt 1 nördlicher Teil und Blatt 2 südlicher Teil) wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen am 22. September 2022 mit Beschluss 129-2022 in der Fassung vom Juli 2022 beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kremmen festgestellte Fassung des Flächennnutzungsplanes Kremmen 2040 wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde (Aktenzeichen 521010-06090/2022/vs) vom 14.11.2022 genehmigt.

 

Die Genehmigung des Flächennutzungsplans wurde entsprechend den Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Kremmen öffentlich bekannt gemacht.

 

Nachfolgend werden die Planzeichnungen (Blatt 1 nördlicher Teil und Blatt 2 südlicher Teil) und die Begründung mit Umweltbericht veröffentlicht. Sollten weitere Informationen erforderlich sein, wenden Sie sich an das Bauamt der Stadt Kremmen.

 

 

Weiterhin liegen Detailpläne der einzelen Ortsteile vor. Hier ist allerdings zu beachten, dass abgelegene Regionen, wie z. b. Verlorenort und weitere Teile von Hohenbruch, Neu-Ludwigsaue oder Karolinenhof nur auf dem Blatt 1 für den nördlichen Teil oder Baltt 2 für den südlichen Teil zu finden sind.

 

 

Zudem ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 Baugesetzbuch über die Berücksichtigung der Umweltbelnage und der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan 2040 der Stadt Kremmen beizufügen.