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Stichwahl zur Bürgermeisterin/Bürgermeister am 13.10.2024

08. 10. 2024

Zur Stichwahl Bürgermeisterin/Bürgermeister am 13.10.2024 gilt:

 

Nutzen Sie zur Arbeitserleichterung des Wahlvorstandes Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie an der Hauptwahl zurückerhalten haben.

 

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. 

 

Für den Fall, dass man im Wahlraum nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden. 

 

Wer sein Wahlraum ausnahmsweise noch nicht oder nicht mehr kennt, kann dies durch einen kurzen Anruf bei der Wahlleitung unter 033055-99869 oder -99832 erfragen.

 

Bild zur Meldung: Wahlbenachrichtigung aus Pixabay