© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite© Frank Liebke | zur Startseite

Bienenseuche entdeckt: Amerikanische Faulbrut in Oranienburg ausgebrochen

Kremmen, den 20. 08. 2024

An zwei Bienenstandorten in Oranienburg ist die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut entdeckt worden. 
Es wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um die Standorte der Bienenvölker festgelegt. 
Er umfasst Oranienburg-Eden und die Stadtmitte bis nach Sachsenhausen-Nord.
Den ausgewachsenen Bienen schadet der Erreger erst einmal nicht. 
Wie die Bezeichnung Amerikanische Faulbrut vermuten lässt, werden die Larven der Bienen befallen. 
Sie werden von dem hochansteckenden Bakterium zersetzt. 
„Ohne nachkommende Brut kann das ganze Bienenvolk absterben. Die Tiere sind unerlässlich für das Ökosystem, gerade im landwirtschaftlich geprägten Oberhavel sind sie wichtige Verbündete der Landwirtschaft“, sagt Nancy Klatt, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz. 
„Um die Seuche einzudämmen, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle Bienenhalterinnen und Bienenhalter im Sperrbezirk aufgefordert, Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker unverzüglich zu melden, sofern das noch nicht geschehen war. 
Unsere Tierärzte untersuchen die Stände kostenfrei auf den Erreger der Amerikanischen Faulbrut. 
Das ist wichtig, um den Ausbruch der Seuche effektiv eindämmen zu können.“ 
Im Sperrbezirk sind bislang 40 Bienenstandorte mit 200 Völkern registriert. Hinweise auf unbetreute Bienenstände, 
verlassene Bienenwohnungen oder Nisthöhlen wildlebender Honigbienen können ebenfalls unter  veterinaeramt@oberhavel.de gemeldet werden.
Aus dem Sperrbezirk dürfen Bienenstöcke und Bienen – tot oder lebendig – nicht entfernt werden. 
Bienenvölker in das Gebiet zu bringen, Veranstaltungen mit Bienen oder der Transport von Waben, Honig und weiterverarbeiteten Produkten aus den Sperrbezirk ist untersagt. Das gilt auch für Wachs, Futtervorräte und Geräte für die Haltung. 
„Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche, die bei ungehinderter Verbreitung ein Massensterben von Bienenvölkern auslösen kann. Ohne Gegenmaßnahmen besteht die große Gefahr, dass sich die Erreger ungehindert ausbreiten. Bienen können sich mit der Amerikanischen Faulbrut anstecken, wenn sie mit infiziertem Honig in Berührung kommen“, erklärt Amtstierärztin Uta Gallitschke. „Für den Menschen ist die Amerikanische Faulbrut ungefährlich. Verbraucherinnen und Verbraucher können den Honig bedenkenlos essen.“
Die Amerikanische Faulbrut
Nur die Bienenlarven infizieren sich über Sporen eines Bakteriums (Paenibacillus larvae), die zum Tod führen. Nach dem Tod verwandelt sich die Brut in eine gelbbraune, immer dunkler werdende, gummiartige und stark fadenziehende Masse. Daneben sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Anzeichen des Befalls mit dem Bakterium. Im aktuellen Fall handelt es sich um den AFB Genotyp ERIC I. 
Bei dieser Form sind die geschilderten Symptome häufig gut sichtbar ausgeprägt. Hygienemaßnahmen am Bienenstand sind unerlässlich, da der Erreger über Jahre im Boden oder in alten Bienenhäusern überleben kann und so eine kontinuierliche Ansteckungsquelle darstellt.
Nach der Bienenseuchenverordnung besteht eine Meldepflicht für Bienenvölker, um ansteckende Krankheiten insgesamt einzudämmen oder Ausbrüche zu verhindern. Imkerinnen und Imker müssen einen geplanten Umzug ihrer Bienenvölker immer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises melden. Anschließend wird eine Seuchenfreiheitsbescheinigung beziehungsweise eine Wandergenehmigung ausgestellt, die die Seuchenfreiheit des Bestandes attestiert. Zusätzlich muss an jedem Bienenstand ein Schild mit Namen, Adresse und der Anzahl der Bienenvölker in deutlich lesbarer und witterungsbeständiger Schrift angebracht sein.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung und der aktuell geltende Sperrkreis sind unter www.oberhavel.de/agv-faulbrut zu finden.

 

Quelle: Pressestelle des Landkreis Oberhavel, 20.08.2024

 

Bild zur Meldung: Symbolbild - Bienenstock auf Blumenwiese von Beasternchen auf Pixabay