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Aufruf – ehrenamtliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendbeauftragte/r

Kremmen, den 24. 07. 2024

Aufruf – ehrenamtliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendbeauftragte/r

 

Mit den Neuwahlen der Stadtverordnetenversammlung geht auch die fünfjährige Ära des Kinder- und Jugendbeauftragten zu Ende. 
Nun ist es an Ihnen!

Wer sich in der neuen Wahlperiode für die Stadt Kremmen ehrenamtlich einbringen möchte, kann dies gerne tun.

 

Gemäß § 18 a Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) sichert die Stadt Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

 

Dem Kinder- und Jugendbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Kinder und Jugendliche haben, Stellung zu nehmen. Ist er anderer Auffassung als der hauptamtliche Bürgermeister, hat er das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder deren Ausschüsse zu wenden.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Kremmen regelt, dass die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bürgermeisters eine/n Kinder- und Jugendbeauftragte/n benennt, die Tätigkeit ehrenamtlich und zeitlich an die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gebunden ist. Nach Ablauf der Wahlperiode führt der Kinder- und Jugendbeauftragte die Tätigkeit bis zur Neubenennung eines Kinder- und Jugendbeauftragten fort.

 

Interessierte Personen müssen volljährig sein, in der Stadt Kremmen wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie können ihre Bereitschaft gerne bei der Stadt Kremmen melden.

 

Fachbereichsleiterin Hauptamt/Finanzen

Frau M. Nebel

E-Mail:

Tel. 033055-998-14

 

Bild zur Meldung: Symbolbild - Kinderhände liegen übereinander als Geste der Freundschaft und des Zusammenhalts - Jarmoluk auf Pixabaybay