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Allgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel bzgl. Unterricht in Schulen und Betreuung in Hort und Kindertagesstätten

Kremmen, den 16. 03. 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kremmen,

der Landkreis Oberhavel hat heute Allgemeinverfügungen hinsichtlich über das Verbot der Unterrichtserteilung in von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (mit Ausnahme von Förderschulen) sowie über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen ... im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 erlassen.

Diese bilden die rechtliche Grundlage für die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und regeln die Notfallbetreuung für Kinder von Erziehungsberechtigten, die in kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten. Welche kritischen Infrastrukturbereiche dies sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Die Stadt Kremmen wird diesen Allgemeinverfügungen im vollem Umfang Rechnung tragen und bittet Sie, liebe Eltern, um Verständnis und Mithilfe.

 

Sie finden am Ende dieser Mitteilung die Allgemeinverfügungen, das Elternanschreiben mit wichtigen Hinweisen zur Antragsstellung sowie das Antragsformular selbst.


Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stets gern zur Verfügung. 

 

Bild zur Meldung: Allgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel bzgl. Unterricht in Schulen und Betreuung in Hort und Kindertagesstätten