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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Hundehaltung


Kurzinformationen

Ab 01.07.2024 muss die Haltung von allen Hunden nach § 2 HundehV im Ordnungsamt angezeigt werden.


Rechtsgrundlagen

Hundehalterverordnung Brandenburg


Ansprechpartner

Frau Richter
Raum 107
ordnungsamt(AT)kremmen.de
Telefon (033055) 99832


Formulare

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