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Der 26. Energiestammtisch-Kommunale Beteiligungsmöglichkeiten am Beispiel der Windkraft

28. 02. 2018

Kommunale Beteiligungsmöglichkeiten am Beispiel der Windkraft- geht da was? Kommunen haben bisher kaum an der Windkraft partizipieren können. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat nach Möglichkeiten gesucht und schlägt ein interessantes Modell vor: Die Einführung eine Konzessionsabgabe für Einspeisungen.

Ihre Vorteile:

  • Sie könnte normativ in der Konzessionsabgabenverordnung aufgenommen werden.
  • Die benötigten Daten sind bei den Netzbetreibern erhältlich.
  • Wo viele Windkraftanlagen stehen, fällt eine hohe Einspeisung an und folglich auch eine hohe Konzessionsabgabe.
  • Dieses Aufkommen an Konzessionsabgaben fließt nicht in den Finanzausgleich ein, da es nicht die Steuermesskraft erhöht.
  • Diese Abgabe würde zu 100% bei der Standortgemeinde verbleiben! Alle Anlagen- auch die bestehenden- würden erfasst. 

Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (kurz: MWE) hat viele Maßnahmen und Aktivitäten für Kommunen auf den Weg gebracht: so z.B.

  • Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und des Ministeriums des Innern (2012), 
  • Checkliste Windenergie (2017)
  • Windvereinbarung zwischen MWE und BWE "Landesverband Brandenburg" (2016)
  • Informationspapier zwischen BWE "Landesverband Brandenburg" und Städte- und Gemeindebund (2017/ 2018) 
  • und noch vieles weitere mehr.

Beide Vorträge, aus denen Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema entnehmen können, sind beigefügt.