Der 26. Energiestammtisch-Kommunale Beteiligungsmöglichkeiten am Beispiel der Windkraft
28. 02. 2018
Kommunale Beteiligungsmöglichkeiten am Beispiel der Windkraft- geht da was? Kommunen haben bisher kaum an der Windkraft partizipieren können. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat nach Möglichkeiten gesucht und schlägt ein interessantes Modell vor: Die Einführung eine Konzessionsabgabe für Einspeisungen.
Ihre Vorteile:
- Sie könnte normativ in der Konzessionsabgabenverordnung aufgenommen werden.
- Die benötigten Daten sind bei den Netzbetreibern erhältlich.
- Wo viele Windkraftanlagen stehen, fällt eine hohe Einspeisung an und folglich auch eine hohe Konzessionsabgabe.
- Dieses Aufkommen an Konzessionsabgaben fließt nicht in den Finanzausgleich ein, da es nicht die Steuermesskraft erhöht.
- Diese Abgabe würde zu 100% bei der Standortgemeinde verbleiben! Alle Anlagen- auch die bestehenden- würden erfasst.
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (kurz: MWE) hat viele Maßnahmen und Aktivitäten für Kommunen auf den Weg gebracht: so z.B.
- Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und des Ministeriums des Innern (2012),
- Checkliste Windenergie (2017)
- Windvereinbarung zwischen MWE und BWE "Landesverband Brandenburg" (2016)
- Informationspapier zwischen BWE "Landesverband Brandenburg" und Städte- und Gemeindebund (2017/ 2018)
- und noch vieles weitere mehr.
Beide Vorträge, aus denen Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema entnehmen können, sind beigefügt.
Weitere Informationen: