Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Eheschließung
Kurzinformationen
Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das Standesamt eine Ermächtigung von dem Standesamt, in dessen Stadt einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie in xyz getraut werden möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in xyz eine Ermächtigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit und in einem persönlichen Gespräch im Kremmener Standesamt wird ihr Termin für Ihre Eheschließung festgelegt. Alternativ kann der Termin auch telefonisch mit unseren Standesbeamtinnen vereinbart werden. Wir sind bemüht Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags, nach Wunsch aber auch an Sonnabenden möglich.
Beschreibung
Namensführung in der Ehe
- Die Ehegatten führen einen gemeinsam Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
- Seit 2004 ist es ebenfalls möglich, einen Namen, der nicht der Geburtsname eines Verlobten ist (z.B. Ehename der Vorehe) zum neuen Ehenamen zu bestimmen.
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- PA oder RP
- Meldebescheinigung (eine Meldebescheinigung erhalten Sie beim EMA Ihres Wohnsitzes
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Geburtsurkunden etwaiger gemeinsamer Kinder
- Eheurkunde der Vorehe (wenn ein oder beide Verlobten schon einmal verheiratet waren)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde durch der die Vorehe aufgehoben wurde
Besitzt einer oder beide Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt zu vereinbaren
Gebühren
Die unten stehende Gebührentabelle ist als nicht abschließend anzusehen. Die Kosten sind Einzelfall abhängig und können variieren.
- Anmeldung der Eheschießung - 51,00 Euro
- Eheschließung im Rathaus, innerhalb der Öfnungszeiten - 45,00 Euro
- Eheschließung im Rathaus, außerhalb der Öffnungszeiten - 100,00 Euro
- Eheschließungen außerhalb des Rathauses, innerhalb der Öffnungszeiten - 120,00 Euro
- Eheschließungen außerhalb des Rathauses, außerhalb der Öffnungszeiten -150,00 Euro
- Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden jeweils - 15,00 Euro
- Erweiterte Medebescheinigung jeweils - 5,00 Euro
Weiterführendes
Trauzimmer:
Außer im Trauzimmer des Standesamtes im Rathaus werden bei Bedarf unter Berücksichtigung der notwendigen Kapazitäten auch Eheschließungen in folgenden Location angeboten:
Schloß Ziethen
SeeLodge
Hotel & Spa Sommerfeld
Alter Dorfkrug Staffelde
Lindas Pension
Museumsscheune
Hier ist zu beachten, dass vom Brautpaar selbst die Verfügbarkeit des Trauzimmers jeweils mit der entsprechenden Location und der zeitliche Rahmen mit dem Standesamt abgestimmt werden muss.
Ansprechpartner
Frau Stahl
Raum 101
stahl(AT)kremmen.de
(033055) 99830