Ruhender Verkehr, überwachen
Kurzinformationen
Aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Parken auf dem Privatgrundstück der Stadt Kremmen, nur mit einer Genehmigung des Eigentümers möglich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sie unten im Link.
Dauerparkausweise
Für alle Angler, Bootshausbesitzer, Pächter der Wochenendgrundstücke können die bereits ausgestellten Dauerparkausweise weiterhin genutzt werden.
Für Alle die noch keinen bzw. Ihr Fahrzeug gewechselt haben, kann ein neuer Parkausweis beantragt werden. Verloren gegangene Parkausweise können gegen eine Bearbeitungsgebühr neu ausgestellt werden. Der Dauerparkausweis ist an das zu parkende Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar.
Den Antrag für einen Parkausweis finden Sie untern im Link.
Um Wege zu verkürzen, senden Sie Ihren Antrag einfach per Mail an:
Tagesparkausweise
Für Besucher und Touristen wird ein Tages-Parkausweis für 3,00 EUR/Tag ausgestellt, diesen erhalten Sie
in der Stadtverwaltung Kremmen im Ordnungsamt,
Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 14.30 Uhr,
Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr oder
im TouristenInformationsPunkt TIP zu deren Sprechzeiten
Dienstag - Sonntag 10 -16 Uhr, Scheunenweg 49 / Museumsscheune.
Eine Antragstellung ist nicht notwendig.
Da der Tagesparkausweis nur an einen bestimmten Tag gebunden ist, können Sie diesen auch per Post oder Mail () bei uns beantragen. Sie erhalten von uns eine Rechnung und die Parkausweise per Post. Eine Ausstellung mehrerer Tagesausweise an eine Person ist auch möglich.